Ja. Jeder Mensch hat das Recht, ein Interview zu verweigern. Problematisch ist es, wenn er oder sie eine öffentliche Funktion innehat und auskunftspflichtig ist. Das gilt zum Beispiel für PolitikerInnen.
In diesem Fall hat man die Möglichkeit, vielleicht sogar die Pflicht, das Publikum über die Verweigerung zu informieren.
Beispiel: „Landesrätin XY wollte uns dazu kein Interview geben.“